Bruttolohn Schätzen
Persönliche & Steuerdaten
Disclaimer: Alle berechneten Werte sind unverbindliche Schätzungen unseres Algorithmus; die tatsächlichen Abzüge können individuell abweichen (alle Angaben ohne Gewähr).
AHV, ALV, BVG und Quellensteuer: Die wichtigsten Abzüge erklärt
Der Lohnrechner oben berücksichtigt vier gesetzliche Abzüge vom Bruttolohn. Diese Übersicht erklärt, was sich hinter den Kürzeln verbirgt und wie sich die Sätze für 2026 zusammensetzen.
AHV, IV und EO (1. Säule)
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) werden gemeinsam abgerechnet. 2026 beträgt der Gesamtsatz 10,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen – also 5,3 % vom eigenen Lohn, ohne Höchstgrenze nach oben.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die ALV kostet 1,1 % des Lohns, bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.– (entspricht CHF 12’350.–/Monat). Auf Lohnanteilen darüber wird kein ALV-Beitrag mehr erhoben.
Pensionskasse (BVG)
Die berufliche Vorsorge greift ab einem Jahreslohn von CHF 22’680.– (Eintrittsschwelle). Vom Bruttolohn wird zunächst der Koordinationsabzug von CHF 26’460.– pro Jahr abgezogen – der verbleibende, sogenannte koordinierte Lohn liegt zwischen mindestens CHF 3’780.– und höchstens CHF 64’260.– pro Jahr. Auf diesem Betrag berechnet die Pensionskasse ihren Beitragssatz, der mit dem Alter ansteigt.
Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (Ausweis L oder B) sowie Grenzgänger (Ausweis G) zahlen in der Regel Quellensteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Der Tarif hängt von Kanton, Zivilstand und Kinderzahl ab und variiert entsprechend stark – für den exakten Satz ist die Wohn- oder Arbeitsgemeinde zuständig.
Häufige Fragen zum Lohnrechner
Wie hoch sind die AHV-Abzüge 2026?
5,3 % des Bruttolohns, ohne Höchstgrenze nach oben.
Bis zu welchem Lohn wird ALV abgezogen?
Bis CHF 148’200.– pro Jahr bzw. CHF 12’350.– pro Monat; darüber entfällt der Abzug.
Was ist der BVG-Koordinationsabzug?
CHF 26’460.– pro Jahr, die vom Bruttolohn abgezogen werden, bevor die Pensionskassenbeiträge berechnet werden.
Ab welchem Lohn bin ich BVG-pflichtig?
Ab einem Jahreslohn von CHF 22’680.– (Eintrittsschwelle 2026).
Stand der Informationen
Die genannten Sätze und Grenzbeträge (AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 % bis CHF 148’200.–, BVG-Koordinationsabzug CHF 26’460.–, BVG-Eintrittsschwelle CHF 22’680.–) entsprechen den offiziellen Werten für 2026 von ahv-iv.ch (Merkblatt 2.01), secoalv.admin.ch (Weisung AVIG ALE) und sozialversicherungen.admin.ch (BSV), letztmals verifiziert am 03.09.2026.